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Direktorium


 

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Aufgaben des Direktoriums

(1) Das Direktorium entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Zu seinen Aufgaben gehören:

1.      Wahl des Geschäftsführenden Direktors und seiner Stellvertreterin oder seines Stellvertreters

2.      Die Aufstellung der Geschäftsordnung und des Geschäftsverteilungsplanes

3.      Die Erarbeitung von Haushaltsvorschlägen

4.      Aufnahme neuer Mitglieder

5.      Einstellung von Mitarbeitern

6.      Entscheidung über Aufnahme, Fortführung, Beendigung und Budgetierung von IFRPG-Vorhaben

7.      Koordination des Arbeitsprogramms

8.      Zustimmung zu Benennungsvorschlägen von einzuladenen Vortragenden, Mitgliedern, Gästen bei IFRPG-Vorhaben

9.      Festsetzung der Beträge für Aufwandsentschädigungen, Geschenke

Es nimmt den jährlichen Geschäftsbericht des Geschäftsführenden Direktors entgegen

(2) Das Direktorium tagt mindestens einmal im Halbjahr (außerhalb der NRW-Schulferienzeit) in nichtöffentlicher Sitzung, auf Mehrheitsbeschluss auch teilöffentlich vor anwesenden IFRPG-Mitgliedern. Der Geschäftsführende Direktor lädt die Mitglieder des Direktoriums mit einer Frist von 4 Wochen zu dieser Sitzung ein und leitet die Sitzung.

(3) Das Direktorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.


 

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Stand: 18. August 2006