Institut fürPersonalgesprächeIFRPGRecht
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„Arbeitsrecht und die neue politisch-gesellschaftliche Situation:Neue Anforderungen – Neue Lösungen “IFRPG-Veranstaltung am 06. April 2006Das Arbeitsrecht stellt für Unternehmen eine Dauerherausforderung dar. Leitende Mitarbeiter müssen über wesentliche Elemente des Arbeitsrechts informiert und auf dem Laufenden gehalten werden. Personalabteilungen müssen nach Recht und Gesetz handeln und gleichzeitig den Betriebserfolg und den Betriebsfrieden im Auge behalten. Wie können die unterschiedlichen Aspekte wie Recht, Psychologie, aktive Unternehmenskommunikation mit den vielfältigen betrieblichen und persönlichen Zielen in Einklang gebracht werden?
Das Recht im Getriebe des Alltags. Werden im Tagesgeschäft alle Belange und Zielsetzungen des Unternehmens berücksichtigt? Kann die Verfolgung der juristischen Ziele mit den weiter reichenden Unternehmenszielen immer in Einklang gebracht werden? Welche Anforderungen werden an ein ganzheitliches Personalmanagement gestellt? Das Personalmanagement hat die Aufgabe, "Fälle" ganzheitlich im Sinne des Unternehmens zu sehen. Eine Fixierung auf den juristischen Standpunkt kann kontraproduktiv sein, ein "laissez-faire"-Stil den Unternehmenszielen ebenfalls Abbruch tun. Die vielfältigen betrieblichen Aspekte müssen angemessen berücksichtigt werden und sind damit Teil unternehmerischer Entscheidungen. Für das Personalmanagement umfasst Arbeitsrecht mehr als die Befolgung von Paragraphen, Urteilen und die Beobachtung von Gesetzgebungsvorhaben. Die richtige und für das jeweilige Unternehmen passende Einbindung der Aufgaben des Arbeitsrechts in das Personalmanagement verlangt Kenntnisse in den Bereichen Recht, Kommunikation, Psychologie und Betriebswirtschaft.
Das Thema Arbeitsrecht: Neue Anforderungen – Neue Lösungen haben die Teilnehmer auf Veranstaltung der IFRPG-Personalgespräche am 06. April 2006 diskutiert. |
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